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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2000 - 10 A 11479/99   

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https://dejure.org/2000,26931
OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2000 - 10 A 11479/99 (https://dejure.org/2000,26931)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.2000 - 10 A 11479/99 (https://dejure.org/2000,26931)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 10 A 11479/99 (https://dejure.org/2000,26931)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 24.06.2008 - 1 UE 2606/07

    Ruhegehaltfähige Dienstzeiten eines früheren Bundesbankpräsidenten

    Die Tätigkeiten von gewählten Abgeordneten werden, unabhängig von ihrer Funktion, von dieser Regelung nicht erfasst (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Februar 2000 - 10 A 11479/99 - DÖD 2001, 103; GKÖD, § 11 BeamtVG Rdnr. 25; Plog/Wiedow/Lehmhöfer/Bayer, BBG, § 11 BeamtVG, Rdnr. 16 ff.; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 11 Rdnr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 57/13

    Anerkennung weiterer Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig bei Beschäftigungszeiten

    28 Unter derartigen Fachkenntnisse sind nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an allgemeinen Schulen, Fach- oder Hochschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse deutlich hinausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.1.1963 - BVerwG 6 C 10.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3; Urteil vom 14.2.1963 - BVerwG 6 C 54.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 4; Urteil vom 26.5.1966 - BVerwG 2 C 43.63 -, juris Rn. 28; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.2.2000 - 10 A 11479/99 -, juris Rn. 5; Fürst u. a., GKÖD, Stand: September 2013, Bd. I, Teil 3b, § 11 BeamtVG Rn. 41).
  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2006 - 9 E 3401/05

    Teilstattgabe im Welteke - Verfahren

    Dies setzt eine Tätigkeit auf der Grundlage eines bestehenden Dienst- oder Arbeitsvertrages mit einer zugelassenen Fraktion voraus, während Tätigkeiten von gewählten Abgeordneten in der Fraktion von der Regelung nicht erfasst werden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Februar 2000 - 10 A 11479/99 - DÖD 2001, 103; Bayer, a.a.O., Rn. 16 ff; Schmalhofer in Stegmüller/ Schmalhofer/ Bauer, BeamtVG, § 11 Rn. 6; Strötz, a.a.O. Rn. 25).
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